Terminvereinbarung Gutachten

Wir führen in unseren Räumlichkeiten Gutachten für Führerscheine aller Klassen gemäß § 12 Abs. 6, § 48 Abs. 4 Nr. 4, Abs. 5 Nr. 2, der Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung, Personenbeförderungsscheine und Tauglichkeitsprüfungen für bestimmte Berufsgruppen, z.B. Polizei durch. Alle augenärztlichen Untersuchungen sind eine Selbstzahlerleistung und werden nach der Durchführung direkt in bar oder per EC-Karte an der Anmeldung beglichen.

Planen Sie aufgrund der Vielzahl an Untersuchungen einen Verbleib von bis zu 90 Min. in unserer Praxis ein und beachten Sie, dass die Pupillen mittels Augentropfen weit gestellt werden und anschließend eine Fahruntauglichkeit von bis zu drei Stunden besteht.

Bitte bringen Sie Ihre aktuellen Brille(n) und Ihren Personalausweis zur Untersuchung unbedingt mit!

    Dinglichkeit:
    dringendzeitnah

    Beste Erreichbarkeit:

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